DE | FR | EN

Taxen

Jeder Gast, der im Kiental oder in Reichenbach übernachtet, unterliegt der Kurtaxenpflicht. Der Ertrag wird für die operativen Geschäfte von Kiental-Reichenbach Tourismus, sowie für die Erstellung und den Unterhalt touristischer Anlagen und Einrichtungen verwendet, welche Ihnen als Gast zu Gute kommen.

Kurtaxen-Ansätze:

Erwachsene (ab 16 Jahre) CHF 2.00 / Nacht
Kinder (6 - 16 Jahre) CHF 1.00 / Nacht
Kinder bis 6 Jahre gratis
Kant. Beherbergungsabgabe (Erw. ab 16 Jahre) CHF 1.00 / Nacht

Kurtaxenreglement (Download als PDF)

Kurtaxenverordnung (Download als PDF)

Der Ertrag der kantonalen Beherbergungsabgabe fliesst ausschliesslich in Tourismusprojekte im Kanton Bern zurück.

Der Kanton Bern, Regierungsrat, hat beschlossen, dass die Beherbergungsabgabe für die Zeit vom 01. April bis 31. Dezember 2020 definitiv erlassen ist, es erfolgt keine Rechnung. Die Beherbergungsabgabe für die Zeit vom 01. Januar – 31. März 2020 ist geschuldet und wird in Rechnung gestellt. Ab 01. Januar 2021 verläuft das Inkasso der Beherbergungsabgabe wie gewohnt. Die Logiernächte müssen nach wie vor gemeldet werden, damit die Kurtaxen verrechnet werden können.